Ich wurde im Ausland geschieden, warum sollte ich in der Türkei erneut eine Klage (Anerkennung und Vollstreckung der Scheidung) einreichen?
Eine im Ausland geschiedene Person und der entsprechende Scheidungsbeschluss allein reichen nicht aus. Denn selbst wenn ein Gerichtsverfahren im Ausland durchgeführt wurde, haben sowohl öffentliche als auch private Institutionen und Organisationen nicht die Befugnis, die Gerichtsbarkeit in welchem Land auf der Grundlage welcher Gesetze und deren Anwendbarkeit in der Türkei zu beurteilen und einzuschätzen.
Obwohl in diesem Fall technisch gesehen die Anerkennung und Vollstreckung des Scheidungsverfahrens eingereicht wurde, handelt es sich aufgrund der Art des Falles nicht um ein zweites Verfahren. Dies kann als Zustimmung der Behörde akzeptiert werden, die das Urteil gefällt hat, indem die Eignung analysiert wird das erste Verfahren nach türkischem Recht.
Muss ich eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage einreichen?
Bevor Sie entscheiden, ob Sie eine Klage auf Anerkennung und Vollstreckung der Scheidung einreichen können, müssen Sie die negativen Auswirkungen darlegen, die auftreten können, wenn die Klage nicht eingereicht wird.
Einige Probleme, die auftreten können, wenn Sie keine Klage einreichen;
1-) Da die Parteien nach türkischem Recht immer noch verheiratet zu sein scheinen, bleibt ihr rechtlicher Erbstatus gegeneinander bestehen. Mit anderen Worten: Ihr geschiedener Ehepartner kann Ihr Eigentum beanspruchen.
2-) Wenn Sie erneut heiraten möchten und sich an Institutionen wie das Heiratsamt oder die Bevölkerungsdirektion wenden, ist eine erneute Heirat nicht möglich, da Sie scheinbar verheiratet sind. Der Familienstand in Ihrem Personalausweis kann nicht auf ledig geändert werden.
Ich lebe im Ausland. Muss ich in die Türkei kommen und gehen und den Anhörungen beiwohnen, wenn ich einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall einreiche? Kann der Fall nicht abgeschlossen werden, ohne jemals vor Gericht zu gehen?
Bei Anerkennungsvollstreckungsfällen, die Sie über Ihren Anwalt durchführen, besteht keine Pflicht, vor Gericht zu gehen. Aus diesem Grund müssen Sie sich nicht regelmäßig von Ihrem Alltag abkoppeln.
Ich werde meine türkische Staatsbürgerschaft aufgeben und Staatsbürger eines fremden Landes (z. B. Deutschlands) werden. Sollte ich einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland getroffenen Scheidungsentscheidung stellen?
Wenn Sie Ihre Staatsbürgerschaft aufgeben und erneut heiraten möchten, wenn Sie Staatsbürger eines anderen Landes werden, werden einige Länder – zum Beispiel Russland, das wir im Beispiel erwähnt haben – von den türkischen Behörden befragt, ob Sie die Erlaubnis zum Heiraten im Sinne Ihres Staatsbürgerschaftsvertrags haben vorherige Staatsbürgerschaft. Auf diese Weise ist es Ihnen nicht möglich zu heiraten, weil Sie immer noch verheiratet zu sein scheinen.
Wie lange dauert der Anerkennungs- und Vollstreckungsfall?
In diesem Fall ist der wichtigste Faktor, der den Prozess in die Länge zieht, die Verpflichtung, eine Mitteilung an den anderen Ehegatten zu senden, der im Ausland wohnt. Denn in Abwesenheit des anderen Ehegatten ist es nicht möglich, Maßnahmen zu ergreifen. Diese Mitteilung sollte technisch gesehen mindestens zweimal pro Fall gesendet werden. Der Inhalt der zu versendenden Mitteilung muss in die Landessprache übersetzt, das Formular 184 ausgefüllt und abgeschickt werden. Eine Benachrichtigung allein reicht nicht aus. Die Rücksendung der Mitteilung darüber, ob sie bei der betreffenden Person angekommen ist, wird abgewartet. Da es sich lediglich um eine Benachrichtigung handelt, dauert die Bearbeitung des Verfahrens mindestens 4–5 Monate.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Fall so schnell wie möglich abgeschlossen wird und Sie die Möglichkeit haben, Ihren Ex-Ehepartner zu kontaktieren, können Sie ihn über die Situation informieren, dass er einem Anwalt in der Türkei eine Vollmacht und den Rechtsstreit erteilen wird Der Prozess wird erheblich verkürzt.
Welche Dokumente sind für die Eröffnung eines Anerkennungs- und Durchsetzungsverfahrens erforderlich, was ist zu tun?
Das Original der Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts (es sollte keine Fotokopie sein und nass unterschrieben und versiegelt sein.
Es muss ein Vermerk oder ein Dokument eingeholt werden, aus dem hervorgeht, dass die Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts rechtskräftig ist. (Diese Entscheidung ist beispielsweise am … rechtskräftig geworden.)
Der ausländischen Gerichtsentscheidung muss gemäß dem Haager Übereinkommen eine Apostille-Beglaubigung beigefügt werden. (Aufgrund von Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit einigen Ländern ist die Apostille möglicherweise nicht erforderlich.)
Die ausländische Gerichtsentscheidung muss von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt werden. Die von einem vereidigten Übersetzer übersetzte türkische Entscheidung muss vom Konsulat oder Notar genehmigt werden.
Soll dem Anwalt eine Vollmacht erteilt werden, muss vom Konsulat eine Scheidungsvollmacht mit Bild vorgelegt werden. Die Vollmacht muss „die Vollmacht zur Klageerhebung auf Anerkennung und Vollstreckung der im Ausland ergangenen Scheidungsentscheidung“ enthalten.
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